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Lernförderung („Nachhilfeunterricht“)

 

Liebe Eltern,

sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, im Moment folgende Leistungen beziehen, haben Ihre Kinder, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (soweit keine Ausbildungsvergütung bezogen wird), Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BUT), damit Ihr Kind die wesentlichen Lernziele erreichen kann:

  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Harz IV-Leistungen)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag (KIZ) neben Kindergeld

Bei der Antragsstellung helfen wir Ihnen sehr gern.

Sprechen Sie uns an!